Photovoltaik · Anmeldung einer PV-Anlage
Anmeldung einer PV-Anlage: Netzbetreiber, Marktstammdatenregister und Fristen im Überblick
Eine PV-Anlage muss beim Netzbetreiber angemeldet und im Marktstammdatenregister eingetragen werden. Beides gehört zur Inbetriebnahme. Die Betriebe, die Ihre Anfrage in Ihrer Stadt erhalten, übernehmen diese Schritte meist für Sie, den Umfang nennt das Angebot.
- Kostenlos und unverbindlich
- Solarbetriebe aus Ihrer Region
- Ohne Umsatzsteuer bis 30 kWp

Kostenlos und unverbindlich. Ihre Angaben gehen an Fachbetriebe aus Ihrer Region, siehe Datenschutz.
Kurz erklärt
Anmeldung einer PV-Anlage auf einen Blick
Die Anmeldung läuft in zwei Teilen. Beim zuständigen Netzbetreiber stellen Sie oder Ihr Betrieb vor dem Anschluss einen Antrag mit Angaben zu Leistung, Wechselrichter und gegebenenfalls Speicher. Nach der Inbetriebnahme wird die Anlage zusätzlich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erfasst. Beide Meldungen sind Pflicht und nicht verhandelbar. Ohne diese Schritte darf die Anlage nicht regulär betrieben werden und die Einspeisevergütung kann entfallen.
Weil Formulare, Fristen und Zählerwechsel je nach Netzbetreiber abweichen, ist es hilfreich, wenn der Betrieb die Abwicklung kennt. Fragen Sie im Angebot, wer die Anmeldung übernimmt und ob Kosten dafür anfallen. Wir sind kein Installationsbetrieb, leiten Ihre Anfrage aber an Fachbetriebe aus Ihrer Stadt weiter, die diesen Ablauf täglich erledigen. Das spart Ihnen Zeit. Dann geht nach dem Einbau nichts verloren.
Zuerst der Netzbetreiber
Der Antrag wird vor dem Anschluss gestellt. Der Netzbetreiber prüft, ob die Anlage ins Netz passt, und gibt Auflagen vor.
Marktstammdatenregister
Die Eintragung erfolgt nach der Inbetriebnahme. Sie ist bei jeder Stromerzeugungsanlage nötig, auch bei Speichern.
Zählerwechsel
Für die Einspeisung wird oft ein neuer Zähler eingebaut. Der Netzbetreiber teilt Ihnen mit, wann das geschieht und ob Kosten entstehen.
Wer meldet an
Im besten Fall der Fachbetrieb. Klären Sie das vor Vertragsabschluss und lassen Sie sich Bestätigungen aushändigen.
Fragen
Häufige Fragen zu Anmeldung einer PV-Anlage
Wo melde ich meine PV-Anlage an?
Beim Netzbetreiber für Ihre Stadt und zusätzlich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Die zuständige Stelle finden Sie auf Ihrer Stromrechnung oder über eine Anfrage beim Netzbetreiber. Auf der Webseite des Netzbetreibers finden Sie das Formular für Neuanlagen.
Wann muss ich die Anlage anmelden?
Der Antrag beim Netzbetreiber wird vor der Inbetriebnahme gestellt, die Eintragung im Register folgt nach der Inbetriebnahme. Beachten Sie die Fristen des Netzbetreibers und lassen Sie sich vom Betrieb beraten.
Was kostet die Anmeldung?
Die Eintragung im Marktstammdatenregister selbst ist kostenfrei. Für Netzanschluss oder Zählerwechsel können Entgelte anfallen. Viele Betriebe übernehmen die Formalitäten und nennen ihren Aufwand im Angebot. Die Eintragung dauert wenige Minuten.
Brauche ich die Anmeldung auch für einen Speicher?
Ja. Ein Speicher wird wie die Anlage gemeldet. Bei nachträglichem Einbau muss die Änderung dem Netzbetreiber und im Register mitgeteilt werden. Auch Änderungen müssen gemeldet werden, damit die Daten stimmen.
Übernimmt PV-Planerei die Anmeldung?
Nein. PV-Planerei ist kein ausführender Betrieb, sondern leitet Ihre kostenlose Anfrage an Fachbetriebe aus Ihrer Region weiter. Wer die Anmeldung übernimmt, vereinbaren Sie mit dem Betrieb. Das Angebot regelt die Details.
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Quellen und Stand
Stand: Oktober 2026. Redaktion PV-Planerei. Richtwerte ohne Gewähr, keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung.

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